Selbstständigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender

Welche Option ist die Richtige für dich?

Wenn es um die Wahl deiner beruflichen Selbstständigkeit geht, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, wie du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Regeln, die festlegen, wann du als Freiberufler arbeiten kannst und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Die Unterschiede im Detail

Die Abgrenzung zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit ist entscheidend, da bestimmte Regelungen nur für freie Berufe gelten. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Zudem zahlst du in der Regel nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Umsätzen auch Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für Freiberufler keine Rolle spielt. Solltest du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheiden, solltest du dies spätestens vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.

Es ist wichtig, von Anfang an zu klären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Dies kann am besten von deinem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Es geht dabei nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.

Expertenrat

Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich oder gewerblich eingestuft werden müssen. In Zweifelsfällen kann die Konsultation eines Sachverständigen hilfreich sein, zum Beispiel durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Merkmal zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit.

Wenn du aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend handelst, musst du in der Regel kein Gewerbe anmelden, auch nicht, wenn die mitwirkenden Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die leitende Tätigkeit muss sich auf die gesamte Berufsausübung erstrecken und beinhaltet die Organisation und Entscheidungsfindung. Zudem trägst du die volle Verantwortung für jeden Auftrag. Es ist auch möglich, eine Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit auszuüben, hierbei kann dich ein Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten.

Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und sollte nicht verwechselt werden.

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